Ein Leben zwischen Vertrauen, Hoffnung und manchen Fragen
Die Geschäftsleitung des DMH besteht aus drei Personen. Es sind dies Joachim Rastert (Geschäftsführer), Christine Zimmermann (Leiterin der Schwesternschaft) und Pfarrer Armin Graf (Theologischer Leiter).
Ihre vielfältigen Erfahrungen und Ausbildungen setzen sie in den letzten Jahren neben der Bewältigung der alltäglichen Arbeiten insbesondere auch für die Klärung und Neuausrichtung unseres Diakonissen-Mutterhauses ein.
Sowohl die Unternehmensaufgaben als auch die Gemeinschaftsformen ändern sich in unserer zunehmend beschleunigten und globalisierten Welt. So befinden sich die Aufgaben der Geschäftsleitung im Spannungsfeld zwischen gut strukturierten sowie geleiteten DMH-Unternehmenseinheiten auf der einen Seite und der Umsetzung des geistlichen, diakonisch-missionarischen DMH-Auftrages auf der anderen Seite.
Diese und viele andere operative Tätigkeiten sowie die strategischen Entscheidungen des Stiftungsrates hat die Geschäftsleitung des DMH umzusetzen, zu koordinieren und zu verantworten. Hierzu wurde sie seitens des Stiftungsrates eingesetzt.
Obwohl es so selbstverständlich klingt: Dreh- und Angelpunkt des Diakonissen-Mutterhauses St. Chrischona (DMH) war und ist die Schwesternschaft! Diese Selbstverständlichkeit ist in vielen Diakonissen-Mutterhäusern inzwischen nicht mehr gegeben. Bei ihnen stehen auf der einen Seite die Schwesternschaft und auf der anderen die diakonischen Einrichtungen. Letztere wurden zwar von den Schwestern ursprünglich aufgebaut, sind heutzutage jedoch abgetrennt von den Diakonissen. Oftmals ist dies bei den zahlenmäßig stark rückläufigen und älter werdenden Schwesternschaften anders nicht mehr zu organisieren gewesen. Dagegen ist die Schwesternschaft des DMH noch „schlagkräftig“ genug, um den ursprünglichen Auftrag, „die Gewährleistung und Förderung der Schwesterngemeinschaft …“ zur „Verbreitung, Bezeugung, Pflege und Förderung des christlichen Glaubens …“ in Verbindung mit „dem diakonischen Auftrag … im Sinne des solidarischen Handelns für und mit kranken und betagten Menschen sowie seelisch, körperlich und sozial Bedürftigen …“ weiterhin zu forcieren und umzusetzen (Auszüge aus dem Statut der Stiftung DMH Schweiz).
So besteht die Schwesterngemeinschaft des DMH derzeit aus den in der Schweiz und Deutschland lebenden 75 eingesegneten Schwestern. Diese kommen mindestens zwei Mal im Jahr zu den Schwesternversammlungen zusammen. In deren Rahmen werden grundlegende Fragen der Gemeinschaft erörtert und beschlossen. Darüber hinaus wählt die Versammlung eine Leiterin der Schwesternschaft sowie einen Schwesternrat und stellt eine Schwesternvertretung für die Aufsichtsorgane der Rechtssubjekte des DMH. Die Leiterin der Schwesternschaft führt und organisiert die Schwesterngemeinschaft, vertritt diese nach außen und ist Mitglied im Schwesternrat, in der Schwesternvertretung und in der Geschäftsleitung des DMH. Der Schwesternrat behandelt die Gesamtheit der die Gemeinschaft betreffenden Fragen und nimmt zu schwesternschaftlichen Anliegen in allen Organen der DMH-Rechtssubjekte Stellung. Als Mitglied der Aufsichtsorgane ist die Schwesternvertretung in alle strategischen Entscheidungen eng eingebunden. So z.B. entsendet die Schwesternschaft insgesamt 3 Mitglieder plus die stelvertretende Schwesternratsvorsitzende in den zehnköpfigen Stiftungsrat der Stiftung DMH Schweiz.
Insgesamt wird durch die starke Einbindung der Schwestern in allen Organen der DMH-Stiftungen und gGmbHs deutlich, dass diese auch heute noch den Weg des DMH-Werkes nicht nur begleiten, sondern wesentlich beeinflussen. So nahmen z.B. die Neuausrichtung und die Entscheidung über das weiterzugebende Erbe des DMH in 2013 ihren Ursprung in der Schwesternversammlung und wurden von dort in alle Organe des DMH getragen.
1) Stefan Heeß (Präsident); Pastor Lörrach, Finanzausschuss 2) Sergio Omlin; Leiter Controlling Finanzverwaltung Kanton Basel, Vorsitzender Finanzausschuss (Vize-Präsident) 3) Schw. Annemarie Nutzinger; Schwesternrat (nicht abgebildet) 4) Schw. Hildegard Schneider; Schwesternrat (nicht abgebildet) 5) Patrick Götsch; SBB Bildung / Leiter Bildungsregion Mitte und Gemeindepräsident Bettingen 6) Schw. Edith Gick; Physiotherapeutin, Schwesternrat 7) Schw. Ruth Keilholz; Verwaltung DMH St Chrischona und Lörrach, Finanzausschuss, Stv. Vorsitzende Schwesternrat 8) Irene Widmer-Huber, Gemeindediakonin; Leitung Diakonische Hausgemeinschaften Riehen;, Synodale für Riehen Dorf der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt 9) Dr. Michael Kock; Rechtsanwalt, Rheinfelden 10) René Winkler, Theologisches Seminar St. Chrischona (tsc)
Den Überblick über die Komplexität der verschiedenen Arbeitsbereiche des DMH und deren Rechtsformen behält das Aufsichtsgremium. Je nach Rechtsform arbeitet es als Stiftungsrat oder Gesellschafterversammlung. Die Aufsichtsgremien haben zu ihrer Unterstützung jeweils zwei Ausschüsse gebildet, den Präsidialausschuss und den Finanzausschuss.
Klingt das nicht eigenartig: „Aufsichtsorgane im DMH“, also in einem christlichen, einem diakonisch-missionarischen Werk? Ist das denn nötig, wo man sich doch aus Überzeugung, also der Sache zuliebe engagiert? Fühlen sich nicht alle in unserem christlichen Werk dem Auftrag Gottes verpflichtet und haben nur das eine Ziel, nämlich die Umsetzung der diakonisch-missionarischen Projekte, vor Augen? Und noch viel bedeutender, legen wir nicht alle vor Gott Rechenschaft ab, so dass sich ein „Aufsichts“-Organ deshalb erübrigt?
Diese Fragen finden in Organisationen, welche ein klares gemeinnütziges Ziel aufweisen, dem alle enthusiastisch und mit altruistischer Hingabe folgen, oftmals eine schnelle Antwort: Aufsichtsorgane sind notwendig, da diese aufgrund rechtlicher Vorschriften einzurichten sind. Die inhaltliche Überzeugung dazu fehlt jedoch. Dabei sieht man immer wieder, wie Organisationen und die dort handelnden Personen voller Enthusiasmus für ein übergeordnetes Anliegen ernsthaft starteten, sich über Jahre hinweg aber trotzdem Fehlentwicklungen einstellen. Christliche Werke sind davon nicht ausgenommen, wie man immer wieder aus eingeweihten Kreisen hören oder, wenn es nicht mehr zu vermeiden war, in der Presse nachlesen kann. Auch wenn dies selten vorkommt, so ist es trotzdem wichtig, dass Mechanismen bestehen, die Fehlentwicklungen vermeiden helfen bzw. diese korrigieren. Und genau dafür obliegen dem Aufsichtsorgan folgende wesentliche Aufgaben, nämlich die
a) Überwachung bzw. Kontrolle der Unternehmensführung, die sich v.a. in dessen Prüfungspflicht der Jahresabschlüsse und der Entlastung der Unternehmensführung manifestiert,
b) Bestellung und Abberufung der Unternehmensführung und
c) die Beratung derselbigen.
Diese unverzichtbaren Aufgaben werden in den drei Stiftungen des DMH durch den Stiftungsrat wahrgenommen bzw. in den zwei gemeinnützigen GmbHs des DMH durch die Gesellschafterversammlung. Aufgrund der gleichgerichteten Tätigkeiten dieser Aufsichtsorgane werden diese in Personenidentität wahrgenommen. D.h. dass der Präsident der Stiftungsräte und der Vizepräsident gemeinsam mit der stellvertretenden Schwesternratsvorsitzenden die Gesellschaftervertretung der gemeinnützigen DMH-GmbHs darstellen. Grundsätzlich werden die Stiftungsräte durch Kooptation, also Wahl durch die übrigen Mitglieder, bestellt. Die stellvertretende Schwesternratsvorsitzende ist von Amtes wegen und drei weitere Diakonissen sind aufgrund ihrer Wahl durch die Schwesternversammlung Mitglied in den Aufsichtsgremien und vertreten dort insbesondere deren Interessen und achten somit auf die klare diakonisch-missionarische Ausrichtung. Die sechs weiteren Mitglieder zeichnen sich durch speziellen Sachverstand und einen grossen Erfahrungsschatz aus, die für das DMH besonders relevant sind, wie z.B. Personalmanagement, Controlling und betriebswirtschaftliche Expertise, Geschäftsführung diakonischer Betriebe, Leitung eines Krankenhauses sowie einer Bildungseinrichtung mit z.T. politischer Gremienerfahrung. Die insgesamt 10 aus der Schweiz und Deutschland stammenden Stiftungsräte wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten und Vizepräsidenten, die gemeinsam mit der stellvertretenden Schwesternratsvorsitzenden das Präsidium darstellen. Als weiteres Gremium gibt es den Finanzausschuss, der insbesondere die Quartalsberichte, Jahresabschlüsse und Budgets prüft, den Rahmen für das Kapitalanlage- und Liegenschaftsmanagement vorgibt und dieses begleitet.
Gerade bei den vielen richtungsweisenden Entscheidungen, die im DMH in den letzten Jahren getroffen und umgesetzt wurden, ist die Begleitung durch die Aufsichtsgremien unentbehrlich. So schätzen wir im DMH sehr die versammelte Expertise, die aktive Diskussionsteilnahme der Schwestern und das zuweilen konstruktive Ringen um die richtigen Entscheidungen.
+41 (0)61 606 65 00
Chrischonarain 135, 4126 Bettingen (Schweiz)
info@dmh-chrischona.org